1. Jährliche Überprüfung angelaufen

    Arbeitgeber können Beschäftige elektronisch melden

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (mk). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht versandt. Die Anzeigepflicht besteht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten. Empfehlung der Arbeits-agentur: Elektronische Anzeige nutzen. Private und öffentliche Arbeitgeber müssen bis zum 31. März ihrer Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertenrecht nachkommen. Betroffen sind Betriebe, die im abgelaufenen Jahr durchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt haben und deshalb verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankerte Vorgabe nicht erfüllen, haben eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Zahlreiche Unternehmen haben die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM zugesandt bekommen. Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Das Programm kann auch unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber alle Informationen zur Installation und Anwendung des Programms. Die Anzeige hat auch von beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern zu erfolgen, die keine Unterlagen erhalten haben. Sie werden gebeten, die notwendigen Formulare über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern. Weitere Informationen bei der Agentur für Arbeit Hameln, Ulrike Gose-wehr 05151/909-643 und Ilse Schiffling 05151/909-647.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an