STADTHAGEN (mk). Baum- und Strauchschnitt darf in Stadthagen am 13. und 14. März sowie am 27. und 28. März in der Zeit von 10 bis 18 Uhr verbrannt werden, soweit eine Kompostierung nicht zumutbar ist. Nach der Brennverordnung ist das Verbrennen verboten, bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung sowie bei starkem Wind und auf moorigem Untergrund. Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, mit weicher Bedachung, öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Hecken, etc. 300 Meter zur Krankenanstalten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Das Verbrennen von mehr als drei Kubikmetern Baum- und Strauchschnitt ist dem Ordnungsamt spätestens am dritten Werktag vor dem jeweiligen Brenntag anzuzeigen.
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Brenntage in Stadthagen
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