BAD NENNDORF (rp). Nichts ist so schlimm wie ein Sterbefall ohne Testament. Mit diesen markigen Worten brachte Dr. Michael Messner, Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht, gleich zu Beginn seines Vortrages das Thema auf den Punkt. "Die Erbschaftssteuer nach der Reform”, was es zu beachten gilt, wer von ihr profitiert und welche Tricks es beim Steuersparen gibt: All das stand beim zweiten Vortragsabend der 8. Schaumburger Erbrechttage im Mittelpunkt.
Vom schlechten Wetter abgeschreckt, fanden nicht alle der 250 angemeldeten Gäste ihren Weg in die Bad Nenndorfer Wandelhalle, doch diejenigen, die kamen, konnten von dem informativen Vortrag über das komplizierte Thema Erbschaftssteuer durchaus profitieren. Messner verdeutlichte anhand von konkreten Beispielen die Neuerungen innerhalb der Erbschaftssteuerreform, die zum 1. Januar in Kraft trat. Kein leichtes Unterfangen, denn ein Zurechtfinden im Dschungel aus Zahlen und Paragraphen ist nicht einfach.
"Nach langen Geburtswehen haben wir ein krankes Kind zur Welt gebracht, von dem wir nicht wissen, ob es überlebt”, beschreibt Messner die Ergebnisse der Reform. Warum? Weil es nicht der Sinn einer Steuer sei, nur drei bis vier Prozent der Menschen zu betreffen, betont Messner. Genau dies ist aber seit dem 1. Januar der Fall, da aufgrund der erhöhten Freibeträge davon ausgegangen wird, dass zukünftig nur diese geringe Prozentzahl von Erbfällen der Erbschaftssteuer unterliegen.
Klar begünstigt werden seit Anfang des Jahres Ehepartner, Kinder und Enkel, deren Freibeträge bei unverändert gebliebenen Steuersätzen deutlich erhöht worden sind. Ebenfalls neu ist die vollständige Steuerfreistellung des selbstgenutzten Familienwohnheims bei Vererbung an Ehepartner und Kinder sowie Fortnutzung durch diese. Schlechter ergeht es in Zukunft entfernten Verwanden wie Nichten, Neffen und Lebensgefährten, die deutlich unter erhöhten Steuersätzen zu leiden haben.
Doch es gibt Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer auch nach der Reform gering zu halten: Allem voran riet Messner zu einer Heirat, da für niemanden das Erben so günstig ist wie für Ehegatten und Kinder. Auch eine Erwachsenenadoption könne, so der Fachanwalt, den Steuerfreibetrag erhöhen. Dieser liegt für Ehepartner seit Anfang des Jahres bei 500.000 Euro. Ein weiterer Tipp ist eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und die rechtzeitige Übertragung eigengenutzter Immobilien. Wer somit früher schenkt, kann effektiver und vor allem auch günstiger vererben. "Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die zehn-Jahre-Frist”, erklärt Messner, die alle zehn Jahre eine erneute Schenkung ermögliche. Liegt diese Schenkung innerhalb des Freibetrags, bleibt sie sogar steuerfrei. Eine Vorgehensweise, die besonders bei großem Vermögen zu empfehlen ist. Auch eine Lebensversicherung kann zur Steuerfalle werden, wenn der eigene Tod versichert wird. Hier lautet der Tipp des Experten: "Versichern Sie in ihrer Police das Leben des anderen, dann bleibt das Geld bei Auszahlung an den Überlebenden steuerfrei.” Als Fazit des Vortrags gilt: Es ist immer ratsam, sich bei Verfassen des Testamentes an einen Spezialisten, sprich einen Fachanwalt zu wenden, da viele Schlupflöcher da sind, um nur darauf warten, genutzt zu werden. Foto: rp