LANDKREIS (ih). Das Thema ist aktuell wie eh und je. Rund 260 Gäste kamen am vergangenen Donnerstag zur dritten Veranstaltung der Schaumburger Erbrechtstage. Ein Doppelvortrag zu den Themen Alzheimer und Patientenverfügungen war geplant, die Grippe machte dieses zunichte. Günther Klußmeyer, Sparkassendirektor, entschuldigte Dr. med. Friedemann Ficker. Der Alzheimer-Spezialist hatte am Vormittag abgesagt, weil es ihm das Fieber unmöglich machte, nach Bad Nenndorf zu reisen.
Dr. Constanze Trilsch: "Vorsorge ist Vertrauenssache".
Dr. Constanze Trilsch aus Dresden gestaltete den Abend dafür informativ und umfassend mit ihrem Vortrag "Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten".
Im Anschluss nutzten die Besucher die Möglichkeit, ihre Fragen an die Rechtsanwältin zu stellen. Denn das Thema an sich gestaltet sich sehr komplex und ist nicht zu 100 Prozent gesetzlich geregelt. Insgesamt drei Arten der Vollmachten gibt es derzeit in Deutschland. Diese seien einzeln, aber auch in Kombination möglich. Wichtigester Rat an diesem Abend lautete "Kümmern sie sich darum, am besten sofort." Denn die persönliche Vorsorge sei bei weitem kein Seniorenthema.
Demenz betreffe zwar eher die ältere Generation. Doch die vermeintliche Jugend schütze nicht gegen Verkehrsunfälle oder eine schwere Depression. Die Fälle, in denen ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, sind vielfältig.
Wenn nichts geregelt ist, setze sich mit dem Vormundschaftsgericht eine Maschinerie in Gang, die für den Betroffenen sehr unangenehm werden kann. Denn ein Richter habe eine Menge Schritte zu gehen, bevor eine Entscheidung getroffen werden könne. Früher, so Trilsch, habe es nur "Entweder oder" gegeben. Da wurde ein Mensch entmündigt oder eben nicht. Heute entscheide das Gericht über Aufgabenkreise, in denen ein Mensch Betreuung erhalte.
Die Besucher in der Wandelhalle gingen im Anschluss mit ihren Fragen ins Detail. Trilsch bestätigte, dass ein Bevollmächtigter Untervollmachten ausstellen könne, wenn er beispielsweise ortsabwesend sei. Auch mangelnde Sachkenntnis, wie in steuerliche Fragen könne ein Fachmann dazugeholt werden. Mehrere Fragen rankten sich um die Patientenverfügung. Die Formulare im Internet seien ein guter Einstieg, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sagte Trilsch. Doch sie rate jedem dringend an, eine notariell beglaubigte Verfügung anzufertigen. Spätestens bei Grundstücksangelegenheiten müsse ein Bevollmächtiger sich legitimieren. Grundsätzlich sei auch die handgeschriebene Vollmacht am Küchentisch gültig. "Mit Siegel geht sie in der Handhabung einfach glatter durch."
Insgesamt eine Stunde lang sorgte Trilsch dafür, einen ersten Einblick in das wichtige Thema zu geben. "Wenn sie morgen noch etwas von dem Votrag wissen, habe ich mein Ziel erreicht," schloss die Dresdnerin. Foto: ih