LANDKREIS (mk). Die Kreisgeschäftsführer des niedersächsischen Deutschen Roten Kreuzes (DRK) haben beschlossen, dass die rund 80 ambulanten DRK-Pflegedienste und Sozialstationen in Niedersachsen ihr Angebot im laufenden Jahr um die Pflegeberatung erweitern. Schritt für Schritt sollen sich diese Einrichtungen zu wohnortnahen Pflegestützpunkten entwickeln. Darüber hinaus wird das DRK unter der Servicenummer 0180 365 0180 weiterhin für 9 Cent/Minute eine telefonische Erstberatung zu Fragen rund um das Pflege-Versicherungsgesetz anbieten.
DRK-Pflegedienste und Sozialstationen sind schon seit Jahren ein kompetenter und verlässlicher Berater und Partner in Sachen Alten- und Krankenpflege: "Wie kann ich bei der Pflege meiner Mutter entlastet werden?" "Ich bin pflegebedürftig, welche Ansprüche habe ich eigentlich?" "Mein Onkel kommt in einer Woche aus dem Krankenhaus. Er ist pflegebedürftig geworden und alleinstehend. Ich wohne in einer anderen Stadt. Wie kann ich schnell Hilfe organisieren?" Das sind für DRK-Fachkräfte alltägliche Fragestellungen. "Diese Fragen ergeben sich häufig plötzlich und unerwartet. Das war eine Erfahrung, die wir mit unserem Pilotprojekt ‚DRK-Pflegetelefon‘ gesammelt haben. Deshalb werden wir im Bereich des Landesverbandes die Standorte der DRK-Pflegedienste zu festen Anlaufstellen ausbauen. In diesen DRK-Pflegestützpunkten kann dann jeder Auskunft zu Pflegefragen erhalten", so Claus-Dieter Dörlitz, Leiter der Abteilung Sozialarbeit im DRK-Landesverband. In den Bereichen der DRK-Kreisverbände Lüneburg, Melle, Stade und der DRK-Augusta-Schwesternschaft in Lüneburg sind die ersten ambulanten Pflegedienste bereits zum Jahresbeginn als Vorreiter zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden. Zu den erweiterten Dienstleistungen gehören persönliche Beratungsgespräche am Sitz des Pflegedienstes und die durchgehend telefonische Erreichbarkeit von 7 bis 22 Uhr über die Servicenummer 0180 365 0180 des DRK-Beratungszentrums Niedersachsen.
Seit dem 1. Januar haben Pflegebedürftige nach dem Pflege-Versicherungsgesetz Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin. Zuständig für den Einsatz der Berater und Beraterinnen sind nach dem Gesetz die Pflegekassen. Die Beratung hat unabhängig zu erfolgen.
"Wir gehen davon aus, dass sich zu dem Gesetzesanspruch Fragen ergeben werden und sich viele Menschen nicht nur an einer Stelle informieren und beraten lassen möchten. Häufig ist es dann so, dass man gar nicht weiß, an wen man sich noch wenden kann oder dass man nicht die richtige Telefonnummer zur Hand hat. In diesen Fällen können wir als DRK über unsere Servicenummer 0180 365 0180 helfen", so Bernd Anders, DRK-Landesgeschäftsführer. "Wir können uns perspektivisch auch vorstellen, unter unserer Servicenummer Anfragende an uns von den Pflegekassen benannte Pflegeberater/ innen zu einer umfassenden Fallberatung im Sinne des Pflege-Versicherungs¬gesetzes weiter zu vermitteln."