1. Straßenausbaubeiträge

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    LAUENAU (al). Ohne längere Beratung hat der Rat des Fleckens Lauenau eine neugefasste Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verabschiedet. "Das Recht hat sich durch Rechtsprechung verändert", begründete Gemeindedirektor Uwe Heilmann die Korrekturen. Inhaltlich hat sich gegenüber den bisherigen Kostenanteilen für die betroffenen Anlieger nichts verändert: Es bleibt bei der Unterscheidung zwischen den dem Anlieger- und dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen sowie den Prozentsätzen des jeweiligen beitragsfähigen Aufwands für Fahrbahnen, Seitenflächen und Grünanlagen. Der Rat blieb sogar hinter einigem rechtlich möglichem Verlangen zurück: "Es hätten zum Beispiel die Kosten für Fremdfinanzierungen umgelegt werden können", berichtete Heilmann, "aber das wollte der Rat nicht". Zugleich unterstrich er die Notwendigkeit der Kostenbeteiligung durch die Grundstückseigentümer: "Vieles im Ort hätten wir sonst wohl nicht machen können."

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