1. Schuluntersuchung der Schulanfänger

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    STADTHAGEN (ge). Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. Juni vollenden werden schulpflichtig.

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Einschulungsuntersuchungen der Schulanfänger finden ab Februar in den Räumen der jeweiligen Schule (Grundschule Am Stadtturm, Grundschule Am Sonnenbrink und der Grundschule an der Bergkette) statt. Der für das Kind vorgesehende Termin wird in Kürze schriftlich mitgeteilt. Zudem findet im Mai/Juni ein Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger statt.

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