LANDKREIS (mk). In Schaumburg gibt es vier IGS, in Stadthagen, Helpsen, Obernkirchen und Rodenberg. Alle werden als Ganztagsschulen geführt und sind rechtlich als gleichwertig anzusehen.
Für alle IGS werden Schulbezirke festgelegt, die verbindlich sind. Das heißt, Schüler, die in diesem Bereich wohnen, ausschließlich dort zum Besuch einer IGS angemeldet werden können.
Ausnahmen sind nur in begründetenn Einzelfällen über die Schulleitung der zuständigen Schule auf schriftlichen Antrag möglich. Neben den Schulbezirken werden Einzugsbereiche festgelegt. Diese sollen der Orientierung dienen, welche IGS für diesen Bereich zuständig ist und gewährleisten, dass die Schüler möglichst gleichmäßig verteilt werden.
Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, wird die Anmeldung an der zuständigen IGS nur mit dem Originalzeugnis des 1. Halbjahres der vierten Klasse angenommen.
IGS Stadthagen: Zum verbindlichen Schulbezirks werden gehören die Stadt Stadthagen, die Gemeinden Lauenhagen, Nordsehl und Pollhagen der Samtgemeinde Niedernwöhren. Zum Einzugsbereich zählt die Samtgemeinde Sachsenhagen.
IGS Helpsen: Die Samtgemeinde Nienstädt und die Gemeinden Meerbeck, Niedernwöhren und Wiedensahl. Zum Einzugsbereich zählt die Stadt Bückeburg.
IGS Obernkirchen: Die Stadt Obernkirchen und die Gemeinde Auetal. Zum Einzugsbereich zählen die Stadt Rinteln und die Samtgemeinde Bad Eilsen.
IGS Rodenberg: Die Samtgemeinden Nenndorf und Rodenberg. Zum Einzugsbereich zählt die Samtgemeinde Lindhorst.
Die Schulbezirke sollen im Februar vom Kreistag formell beschlossen werden und sind für alle IGS ab dem kommenden Schuljahr verbindlich.