SAMTGEMEINDE NENNDORF. Im Jahr 2008 mussten in der Samtgemeinde Nenndorf insgesamt 1267 Vollstreckungsfälle bearbeitet werden. Die Zahl der Vollstreckungen ist damit laut Pressemitteilungen aus der Verwaltung um 101 Fälle gegenüber dem Jahr 2007 angestiegen. 495 der Vollstreckungsaufträge stammen aus der Samtgemeinde Nenndorf selbst, wobei hiervon 95 Aufträge an andere Behörden gesandt wurden, da die Schuldner in diesen Fällen ihren Wohnsitz außerhalb der Samtgemeinde Nenndorf haben.
772 Vollstreckungsaufträge wurden der Samtgemeindekasse Nenndorf von anderen Behörden im Rahmen der Vollstreckungshilfe zur Bearbeitung übersandt.
Im vergangenen Jahr mussten insgesamt 396 203.97 Euro eingefordert werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 171 507,23 Euro Forderungen der Samtgemeinde sowie 224 696,74 Euro fremder Forderungen. Hinzu kommen noch die Vollstreckungskosten in Höhe von 12 098,85 Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollstreckungsbilanz 2008 am 9.Januar 2009 sind 79,72 Prozent der Vollstreckungsaufträge abschließend bearbeitet worden. Dies entspricht 1010 Vollstreckungsfällen. In 5,97 Prozent der Fälle, das entspricht 75 Aufträgen, werden Ratenzahlungen geleistet. 182 Aufträge befinden sich noch in der Bearbeitung, da die Vollstreckungsaufträge für die Grundbesitzabgaben per 15. November 2008 erst am 30. Dezember 2008 erstellt und Anfang Januar 2009 an die Vollstreckungsbeamten zur Bearbeitung übergeben wurden. Die Vollstreckungsersuchen auswärtiger Behörden, die im Dezember 2008 übersandt wurden, befinden sich ebenfalls noch in der Bearbeitung, wird in der Pressemitteilung weiter erklärt.