BAD NENNDORF (pd). Der DRLG Landesverband Niedersachsen warnt vor dem Betreten von Eisflächen auf niedersächsischen Gewässern. Das Eis sei zu dünn und trage überhaupt noch nicht, so die klare Warnung in einer entsprechenden Pressemeldung. Frühestens ab einer Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern bzw. 20 Zentimetern bei fließenden Gewässern würden Behörden überhaupt erst erwägen, eine Eisfläche freizugeben.
Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahren des Eises unbedingt hinweisen. Auch sollten Familien mit Migrationshintergrund von Nachbarn, oder Arbeitskollegen auf die Gefährlichkeit von zu dünnem Eis aufmerksam gemacht werden. Zu Beginn der kalten Jahreszeit komme es immer wieder zu solch tragischen Unglücken, wie erst jetzt in Aurich geschehen. Drei Kinder sind beim Spielen auf einer Eisfläche eingebrochen. Nur dem bürgerlichen Engagement und dem couragierten Verhalten von Anwohnern ist es zu verdanken, dass zwei Kinder gerettet werden konnten. Ein fünfjähriger Junge kam bei dem tragischen Unglück trotz aller Hilfeleistungen ums Leben. Die Eisregeln sind unter www.dlrg.de analog den Baderegeln aufrufbar. In vielen der 300 niedersächsischen Gliederungen sind diese auch für Schulen und Kindergärten gegen eine geringe Schutzgebühr in Papierform vorrätig. Bei einem Eisunfall sind die Erstretter verschiedener Hilfsorganisationen unter der Notrufnummer 110 oder 112 erreichbar.