HOHNHORST (sowi). Mit ihren 457 ehrenamtlich geführten Ortsstellen hat die Stiftung Bahn-Sozialwerk das wohl umfangreichste soziale Netzwerk im Bahnbereich und ist hierdurch fast immer in örtlicher Nähe der Spenderinnen und Spender gesprächs- und hilfsbereit. Dabei können diese ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ortsstelle selbst bestimmen, wobei die noch im Berufsleben stehenden in der Regel die ihres Arbeitsortes, die Inaktiven und deren Hinterbliebenen, unabhängig vom früheren Arbeitsort und Arbeitsplatz, die nächstgelegene wählen.
Eine davon, die BSW-Ortsstelle Wunstorf, die seit über 32 Jahren, auch nach ihrer Vereinigung mit der von Neustadt am Rübenberge, von Willi Bruns aus Hohnhorst geführt wird und den weitere Ehrenamtliche in verschiedenen Funktionen unterstützen, bietet Informationen und Vermittlungen zum umfangreichen Leistungsangebot der Stiftung Bahn-Sozialwerk, der anderen betrieblichen Sozialeinrichtungen und sie betreibt eine BSW-Beratungsstelle. Diese Beratungsstelle ist jeden Dienstag (außer an Feiertagen) von 9 bis 12 Uhr im Bahnhofsgebäude Wunstorf geöffnet.
Nach dem Wegfall der bei der früheren Dienststelle Bahnhof Wunstorf vorhandenen Betreuungsstelle stellt sich für viele ehemalige Bahnbeschäftigte, deren Angehörige und Hinterbliebene diese Beratungsstelle als erste Anlaufstelle für ihre Anliegen dar. Mit den Beratungen wird in erster Linie die Erfassung der kleinen und großen Sorgen und die hieraus abzuleitenden Hilfemöglichkeiten für die Spenderinnen und Spender geboten. Ebenso werden Kontakte vermittelt zu Ansprechpartnern bei der Deutschen Bahn, bei den das Ruhegehalt oder die Rente zahlenden Stellen, bei den für Eisenbahner zuständigen Krankenkassen und anderen.
In letzter Zeit ist dabei vermehrt festzustellen, dass Ratsuchende aus dem Wunstorfer und Neustädter Einzugsbereich zwar als Spender des BSW, aber nicht als zugehörig zur Ortsstelle Wunstorf/Neustadt erkennbar sind. Da der Erhalt und die Wertigkeit der Ortsstellen auch nach der Zahl ihrer Spenderinnen und Spender betrachtet wird, bittet der Ortsvorstand darum, anhand der Anschriftenfelder der "BSWmagazine" 1/2008 (Februar) bis 5/2008 (Oktober) zu prüfen, ob man sich richtig für die dort genannte Ortsstelle entschieden hat. Und wenn das regelmäßig erscheinende "BSWmagazin" bei den Spendern überhaupt nicht mehr in früher gewohntem Umfang zugestellt wird, kann es auch daran liegen, das vielleicht eine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt oder bei Änderung der persönlichen Verhältnisse die weitere gewollte Zugehörigkeit zum BSW - irrtümlich oder unwissentlich - nicht erklärt wurde.
Die dann beginnende Ermittlung der neuen Anschrift des Empfängers ist sehr schwierig, weil die aus Datenschutzgründen sehr schweigsamen Einwohnermeldeämter in der Regel die gewünschte Auskunft nicht gegen. Die Folge ist, das ein nichtsahnend in den Bereich unserer Ortsstelle umgezogener Spender seine Zeitschrift nicht mehr erhält und dann bei uns - verärgert oder auch nicht - z. B. als Ratsuchender einer fremden Ortsstelle "aufschlägt".