STADTHAGEN (bb). Der Jurist Doktor Dieter Wissgott hat in seinem Festvortrag während des Schaffermahls einige Anekdoten aus seinem Berufsleben vorgetragen. Außerdem zitierte er aus einer historischen Abhandlung Tipps zum richtigen Verhalten bei Trinkgelagen.
Wenig Sinn für Gleichberechtigung sprach aus der alten Schrift, aus der Wissgott vortrug. Beim geselligen Zusammensein von Männern sollten Frauen keinen eigenen Becher mit alkoholischem Getränk haben dürfen, so die chauvinistische Ansicht des Autoren. Allerdings dürften Damen sehr wohl aus dem Becher der Herren probieren. So lange sie jung sind. Alte Frauen, so der Verfasser, pflegten beim Trinken in den Krug zu speicheln und mehr zu schlucken, als ihnen zustehe.
Anschließend schilderte Wissgott einige Fälle aus seiner juristischen Praxis. Dabei ging es um originelle Argumentationen, zur Verteidigung von Vergehen, die mit Alkoholgenuss im Zusammenhang standen. So war etwa ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Wagen in den Straßengraben gerauscht mit einem Promillewert von über 0,8 Promille im Blut. Der Fahrer erklärte jedoch, er habe diesen Unfall gar nicht vermeiden können, weil ihm ein Auto mit einem Hund am Steuer entgegenkommen sei. Daraufhin habe er sich so erschreckt, dass er im Graben gelandet sei. Tatsächlich habe sich ergeben, dass der Mann einem britischen Auto begegnet sei, das naturgemäß auf Linksverkehr ausgelegt war, berichtete Wissgott. Dementsprechend saß der Fahrer, ungewöhnlich für Deutschland, auf der rechten Seite am Steuer, auf der Beifahrerseite hatte sein Hund Platz genommen. Der Richter, so Wissgott, habe die Argumentation akzeptiert und als strafmildernd anerkannt.Foto: bb