1. NV-Bescheinigungen für Kinder beantragen

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    RODENBERG (mk). Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund, Ulrich Stechel, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in den vergangenen Jahren viele Eltern aus Gründen der Steuerersparnis Gelder für ihre Kinder angelegt haben. Häufig übersteigen die daraus erzielten Erträge nun den ab 2009 geltenden Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Für den übersteigenden Betrag wird dann Abgeltungssteuer fällig. Um dies zu vermeiden, lohnt es sich, in diesen Fällen beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder zu beantragen. Diese reicht man bei den jeweiligen Banken ein. Während der dreijährigen Gültigkeit muss die Bank keine Abgeltungssteuer für das Kind einbehalten. Voraussetzung ist, dass die gesamaten Einkünfte des Kindes 8500 Euro jährlich nicht übersteigen. Weitere Informationen auch unter www.steuerverbund.de.

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