1. WGS sieht Irritationen in der Krippenplatz-Bedarfsanalyse

    Altersübergreifende Betreuungsangebote können nur die Notlösung sein / 214 Krippenplätze

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    RINTELN (ste). Die den Ratsmitgliedern vorliegende Krippenplatz-Bedarfsanalyse sollte eine Abschätzung des Bedarfes an Krippenplätzen in der Stadt Rinteln ermöglichen, sie wirft allerdings aus Sicht von Antje Rinne (WGS) eher viele Irritationen und Fragezeichen auf, als in eine Richtung zu weisen.

    "Jedem Kind eine altersgemäße Betreuungsform" lautet die Forderung von Antje Rinne als familienpolitischer Sprecherin der WGS.

    Rinne: "Die Auswertung der Bedarfsumfrage muss unter planerischer Zielsetzung folgendermaßen laufen: Insgesamt gibt es in Rinteln pro Kalenderjahr, hochgerechnet aus drei Geburtenjahrgängen, 612 unter 3-Jährige. Legt man die Ergebnisse der Bedarfsanalyse zugrunde, dann hätten von diesen 612 Kindern nur 84 einen Betreuungsbedarf, entsprechend 14 Prozent. Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) allerdings sollen bis 2013 im Durchschnitt für 35 Prozent aller unter 3-Jährigen hochwertige Betreuungsangebote geschaffen werden, und das wären für Rinteln 214 Krippenplätze (35 Prozent von 612 bis zu dreijährigen Kindern."

    Dass der Bedarf in ländlichen Kommunen etwas niedriger ist als in größeren Städten, ist für Rinne erklärbar, dennoch ist für sie die Diskrepanz zwischen 14 und 35 Prozent unerklärlich hoch.

    "Wenn man den Empfehlungen der Analyse tatsächlich folgen würde, benötigten von den 84 U-3-Kindern eines jeden Jahres lediglich 26, nämlich die unter 2-Jährigen, einen Krippenplatz, denn die 58 2- bis 3-Jährigen sollen laut Empfehlung in altersgemischten Gruppen betreut werden." Wenn diese Analyse wirklich stimmen sollte, meint Rinne, dann müsste die gegenwärtige Planung von der Verwaltung selbst hinterfragt werden. Denn derzeit stehen 61 Krippenplätze in Rinteln zur Verfügung, nach dem Ausbau der Wichtelburg sollen es 96 Krippenplätze sein.

    Rinne kritisiert die in der Bedarfsanalyse getroffene Differenzierung nach Krippenbetreuung und altersgemischter Betreuung grundsätzlich: "Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sind alle Kinder nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) Krippenkinder. Für diese Altersgruppe, in der das Fundament für jegliche darauf aufbauende Bildung angelegt wird, ist die Krippengruppe mit maximal 15 Kindern die richtige und qualitativ hochwertige Betreuungsform.

    Altersübergreifende Gruppen, in denen 2-Jährige in Gruppen mit 3- bis 6-Jährigen gemeinsam betreut werden, sind stets die schlechtere Lösung, weil in solchen Gruppen mit 25 Kindern weder dem intensiverem Betreuungs- und Zuwendungsbedarf der Kleinen entsprochen werden kann, noch den Bedürfnissen der angehenden Schulkinder. Altersübergreifende Gruppen sind deshalb nur als Notlösung geeignet oder als Übergangslösung, wenn beispielsweise die Einrichtung einer Krippengruppe geplant ist." Foto: ste

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