VARENHOLZ (km). Der Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein Westfalen (VPA) fühlt sich durch das neue Kita-Gesetz diskriminiert - eine Einschätzung, die auch die private Realschule Varenholz im Rahmen einer Pressemitteilung ausdrücklich teilt. "Das Kinderförderungsgesetz wird unser Land spürbar verändern," habe Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch in der letzten Lesung des neuen Kinderförderungsgesetzes, kurz KiföG, festgestellt.
Die angekündigte Veränderung bestehe für privat-wirtschaftliche Träger im VPK aber "nur in der Verfestigung bereits bestehenden üppiger Privilegien, statt in der Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber," wie es VPA-Vorsitzender Hans Günter Mischke formuliert. Die Verbandsmitglieder verstehen sich traditionell als "Klein- und Mittelständler" auf dem sonst meist durch die Groß-Träger von Caritas, Diakonie und AWO geprägten Markt der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen. Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sichert ab 2013 allen Kindern nach Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder einer Tagespflege zu. Dazu bedarf es jetzt milliardenschwerer Investitionen. Bundesministerin Ursula von der Leyen habe einräumen müssen, so Mischke, dass sie sich bei der Frage der Gleichstellung von frei gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Trägern mehr Mut gewünscht hätte. In dem Punkt sei das Ergebnis nämlich "ein ebenso diskriminierender, wie wettbewerbsfeindlicher Kompromiss zum Nachteil von Eltern und ihren Kindern", da die Länder über die tatsächliche Förderung und Vergabe-Modalitäten entschieden. Im gerade abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren hätten sich unter anderem die Lobbyisten von Caritas, Diakonie und Paritätern auf der ganzen Linie durchgesetzt. "Wie sonst konnte es passieren," fragt die VPA, "dass privat-wirtschaftliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Anbieter von Kindertagesplätzen keine Gleichstellung in der Förderung erhalten haben?" Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieße es dazu: "Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen erfüllen, gefördert werden." Im ersten Entwurf habe es noch an der entscheidenden Stelle unmissverständlich geheißen: "sind...gleich zu behandeln". Erfolgreicher könne Lobby-Arbeit wohl kaum sein," so Mischke - "aber fördert sie auch die Qualität und hilft sie den Kindern und ihren Eltern?" Obwohl privatwirtschaftliche Träger ihre Leistungsfähigkeit, ihre Qualitätsstandards und ihr sprichwörtliches Verantwortungs- und Kostenbewusstsein schon lange überzeugend unter Beweis gestellt hätten, erfolge trotzdem eine offenkundige Diskriminierung.