1. Messenkamp hilft den Bauwilligen

    Firma bekommt Möglichkeit zur Erweiterung

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    MESSENKAMP (al). Der Rat der Gemeinde Messenkamp hat mit Satzungen den Weg für Bauabsichten im Ortsteil Messenkamp frei gemacht. Für die kleine Siedlung "Alte Ziegelei" wurde eine eine Ausnahme geschaffen: Für einen Gewerbebetrieb nahe der Siedlung Schweiz ist die Grenze für die innerörtliche Bebaubarkeit verändert worden. Die Beschlüsse ergingen einstimmig.

    Sieben Häuser stehen entlang der "Alten Ziegelei". Es könnten zwei bis drei mehr sein. Doch in der Vergangenheit ließen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine solche Erweiterung nicht zu. Weil aber geänderte Vorschriften Ausnahmen zulassen, entschied sich der Rat für eine sogenannte Außenbereichssatzung. Diese lässt Wohngebäude im fraglichen Gebiet zu, sofern diese nicht Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen oder die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

    Beides ist aufgrund des genau abegrenzten Planbereichs nicht zu vermuten. Weil auch andere Behörden und betroffene Anlieger keine wesentlichen Bedenken vortrugen, konnte jetzt der Rat entgültig entscheiden. Ausdrücklich ausgenommen von der Überplanbarkeit ist das benachbarte Landschaftsschutzgebiet. Dies umfasst unter anderem den Plötzensee und das Ziegeleigebäude.

    Die zweite Entscheidung zur örtlichen Bauleitplanung kommt einem Maschinen- und Werkzeugbaubetrieb zugute. Die Firma MGS Maschinenbau hatte schon vor Jahren eine große Halle errichtet. Nun will sie weiter expandieren.

    Doch dafür mussten die Grenzen der innerörtlichen Bebaubarkeit verändert werden. Jetzt kann das Unternehmen die erforderlichen Bauanträge stellen und muss dabei unter anderem wasserrechtliche Genehmigungen einholen. Das Gelände liegt im Bereich des Überschwemmungsgebiets der Rodenberger Aue.

    Auch Belange des Naturschutzes seien einzuhalten, indem ein mindestens 20 Meter breiter Abstand zur Aue bestehen bleibt.

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