1. Patientenverfügung

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    STADTHAGEN. Der SoVD Ortsverband Stadthagen hatte seine Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" in der "Alten Polizei" eingeladen. Als Referentin konnte Heike Kretschmann von der "Unabhängigen Patientenverfügung" des Landesverbandes gewonnen werden. In einer Patientenverfügung kann man –möglichst schriftlich- für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass der Patient selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Wünschen entspricht. Fragen wie: Wie kann ich noch vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Welche Form muss meine Patientenverfügung haben? Wo kann ich mich Informieren? oder Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? wurden von Kretschmann beantwortet und erläutert.

    Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Für diesen Fall, kann man seine persönlichen Wünsche wie: Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten? Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen? in einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen. Selbstbestimmung bedeutet daher auch, beizeiten selbst festzulegen, wer befugt sein soll, im Rechtsverkehr tätig zu werden, wenn es selbst nicht mehr geht. Kretschmann machte deutlich, wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatten oder Kinder sie nicht gesetzlich vertreten, wenn sie nicht durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt worden sind. Deshalb ermöglicht die Vollmacht zur Vorsorge ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Der Bevollmächtigte des Vertrauens (Angehörige oder Freunde) wird nicht vom Gericht beauftragt, er ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig. "Da gibt es vieles zu bedenken, das man nicht allzu lange vor sich herschieben sollte", empfahl Kretschmann. Wer alles rechtzeitig geregelt habe, könne unbeschwerter seinen Lebensabend genießen. Günter Drieschner bedankte sich bei Kretschmann für das aufschlussreiche Referat, das die Teilnehmer mit reichlich Beifall quittierten. Für persönliche Fragen von Anwesenden stellte sich die Referentin nach Schluss der Veranstaltung noch zur Verfügung.

    Wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann und was bei ihrer Errichtung zu beachten ist, steht in der Broschüre. Einen Vollmachts-Entwurf, den man einfach heraustrennen kann, ist in der Broschüre enthalten. Die genannten Muster können auch aus dem Internetangebot des Niedersächsischen Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de herunter geladen werden. Wenn SoVD-Mitglieder vom Ortsverband Stadthagen die Broschüre "Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter" noch haben möchten, können diese bei Günter Drieschner, 05721 74694, bestellen.

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