LANDKREIS. Die Initiative Bürgerstiftungen hat jetzt die Ergebnisse der jährlichen März-Umfrage veröffentlicht. Von den insgesamt 166 Bürgerstiftungen, die das Gütesiegel der Deutschen Bürgerstiftungen haben, verfügen insgesamt 24 Bürgerstiftungen über ein Kapital von mehr als einer Million Euro. Die Bürgerstiftung Schaumburg mit einem Gesamtstiftungskapital von 1 458 000 Euro rangiert dabei auf Platz 15. Die aktuelle Liste gibt es hier: www.die-deutschen-buergerstiftungen.de. Die Bürgerstiftung Schaumburg verfugt über ein Stiftungskapital von 433.000 Euro und über eine Unterstiftungskapital von 1 025 000 Euro. Damit fließen der Stiftung jährlich rund 60 000 Euro Zinsen zu, die für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Bei dem Unterstiftungskapital handelt es sich um sogenannte Treuhandstiftungen, die von der Bürgerstiftung verwaltet werden. Diese Treuhandstiftungen werden von Bürgern oder Unternehmen in unserem Landkreis als unselbständige Stiftung gegründet und dienen der Bürgerstiftung für die satzungsmäßigen Zwecke. Gerade für Personen, die ihre Erbfolge regeln wollen aber keine Erben haben, bietet sich die Gründung einer unselbständigen Stiftung an, weil diese keiner Genehmigung bedarf und für den oder die Stifter keine weitere Arbeit macht. Das dieser unselbständigen Stiftung zugeführte Stiftungskapital ist bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerlich absetzbar, so dass es zu Lebzeiten noch zu einer erheblichen Steuerersparnis kommt und der Stiftungsbetrag guten Zwecken dient.
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Stiftung hat 60 000 Euro zur Verfügung
Schaumburg zählt zu den reichsten Bürgerstiftungen in Deutschland
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