1. Brenntage für pflanzliche Abfälle

    Nicht bei nasser und diesiger Witterung brennen / Starke Rauchentwicklung und Funkenflug vermeiden

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    RINTELN (ste). Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass im Stadtgebiet Rinteln die Herbstsaison für das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Jahr erst am 17. Oktober beginnt.

    Feuer und Wasser zieht die Menschen magisch an. Bei den Brenntagen für pflanzliche Abfälle sind jedoch reichlich Auflagen zu beachten.

    Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. Oktober, jeweils freitags und samstags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, verbrannt werden.

    Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen oder Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 Meter zu Gebäuden und 300 Meter zu Krankenanstalten. Im Umkreis von 1.500 Meter zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich. Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

    Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden. Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 05751/403124 zur Verfügung. Foto: ste

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