NIENSTÄDT. Die Samtgemeinde Nienstädt weist darauf hin, dass pflanzliche Abfälle an den ersten drei Samstagen im Oktober verbrannt werden dürfen, soweit eine Kompostierung nicht zumutbar ist. Das Zeitfenster für das Verbrennen liegt zwischen 10 und 18 Uhr. Dabei seien Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung zu verhindern, so dass das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umstränden unvermeidbar beeinträchtigt werden. Bei starkem Wind und lang anhaltender trockener Witterung ist das Verbrennen auch an diesen Tagen verboten.
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Termine Brenntage
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