RINTELN (ste). Vor einer Entscheidung des Rates über einen Ankauf des "Alten Hafens" benötigen die Ratsmitglieder mehr Zahlen und Fakten, fordert Gert Armin Neuhäuser von der WGS und bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung zu klären, welcher Sanierungsbedarf an den schifffahrts- oder baurechtlich relevanten Elementen der zu erwerbenden Flächen existieren und hier insbesondere an den Spundwänden und Buhnen; kurz-, mittel- und langfristig!
Auch möchte Neuhäuser geklärt wissen, ob diese Sanierungsbedarfe gutachtlich abgeschätzt sind und wenn ja, welche Kosten die Gutachter für die Sanierung angesetzt haben. Und der WGS-Mann will auch vor einer Entscheidung wissen, ob der jeweilige Eigentümer zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen rechtlich verpflichtet werden könne. Die Frage einer künftigen Bebauung des Areals möglich solle im Vorfeld geklärt werden und wenn dies positiv beschieden werde stelle sich die Frage, in welchen Bereichen gebaut werden dürfe und in welche Kategorie des Baugesetzbuches das Areal nach Ansicht der Verwaltung derzeit einzuordnen sei?
Und Neuhäuser fragt weiter: "Ist bezüglich des Areals unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Belange und hier insbesondere der gesetzlichen und natürlichen Überschwemmungsgebiete die Aufstellung eines Bebauungsplanes rechtlich möglich?"
Für Rintelns Ersten Stadtrat Jörg Schröder ist der Fragenkatalog nicht nachvollziehbar: "Hätte Herr Neuhäuser unsere erste Ratsvorlage gelesen, wäre bereits einiges davon geklärt!" So hat ein Gutachter festgestellt, dass die Kopfspundwand noch völlig in Ordnung ist und nur die ersten 60 Meter der seitlichen Spundwand in Richtung Westen seien sanierungsbedürftig. Dort empfahl der Gutachter den Einsatz von Wasserbausteinen im Kostenvolumen von 24.000 Euro. Dem Rest der Spundwand in Richtung Westen (Richtung Weserbrücke) diagnostizierte der Gutachter eine Standfestigkeit von noch mindestens 30 Jahren. "Es besteht jedoch in keinem Bereich eine akute Gefahr", so Schröder, der eine durchgehende Schiffbarkeit des "Alten Hafens" ohnehin nicht sieht: "Für Sportbootfahrer ist der Hafen relativ eng und Begegnungsverkehr oder Wendemanöver sind bei den niedrigen Wasserständen ohnehin nicht möglich!"
Als möglicher Grundstückseigentümer habe die Stadt später auch die Möglichkeit, die Spundwandsanierung durch bauliche Veränderungen in der Nutzung zu umgehen: "Wer weiß denn, ob wir in 30 Jahren den Hafen noch als solchen nutzen wollen?" Auf dem freien Markt würde das Grundstück zu weit höheren Preisen gehandelt werden können und die Stadt wolle sich das Areal jetzt sichern, um die spätere Nutzung mitbestimmen zu können. Welche baurechtlichen Möglichkeiten es auf dem Grundstück gebe, könne man sich einfach an den Grenzen der Überschwemmungsgebiete ausrechnen: "Da gibt es nicht viele Möglichkeiten außerhalb der jetzigen Bebauung!" Doch ein Nutzungskonzept habe die Stadt noch nicht und so könnte die Verwaltung auch keine verbindlichen Aussagen über die Frage einer späteren Bebauung treffen.
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