1. Änderungen in der Straßenreinigungssatzung

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    BAD NENNDORF (mk). Nachdem die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde am 14. August vom Samtgemeinderat beschlossen war, ist sie nun am 30. August in Kraft getreten. Der Satzungstext kann beim Ordnungsamt oder im Internet unter www.bad-nenndorf.de abgerufen werden. Die Satzung musste dem Ortsrecht angepasst werden. So wurde beispielsweise dder gesamte Winterdienst im Umfang der Anliegerpflichten nur in der Kernstadt Bad Nenndorf von diesen wahrgenommen und entgegen den ortsrechtlichen Regelungen in den übrigen Teilen der Mitgliedsgemeinden von externen Winterdienstkräften der Samtgemeinde ausgeübt. Alle Winterdienste sollen grundsätzlich übertragen werden. Die Grenze bildet die Zumutbarkeit. Die Satzung legt fest, welche Fahrbahnen in der Samtgemeinde gereinigt und von Schnee geräumt werden.

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