1. Aus dem Zusammenhang gerissen

    Landrat stellt in einer Pressemeldung seine Aussage zu einer IGS in Rinteln richtig

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    RINTELN (ste) Für reichlich Wirbel sorgte eine Zeitungsmeldung über den Wirtschaftsempfang der Stadt Obernkirchen, in der Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier im Verlauf eines Vortrags angeblich die Rintelner Forderungen nach einer IGS als "blödsinnig" bezeichnet haben sollte. Dagegen verwehrte sich Schöttelndreier ausdrücklich und sah seine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen.

    Vielmehr, so Schöttelndreier in einer richtigstellenden Pressemeldung, habe er zur Einrichtung weiterer Integrierter Gesamtschulen hervorgehoben, dass der aktuelle Beschluss des Kreistages gelte, unbeschadet der inzwischen erhobenen Forderungen aus Rinteln. Der Bedarf zusätzlicher Gesamtschulplätze sei eindeutig nachgewiesen worden durch die nach dem Gesetz erforderliche kreisweite Befragung. Der Kreistag habe dementsprechend einstimmig beschlossen, die Einrichtung von drei weiteren Integrierten Gesamtschulen beim Land zu beantragen, und zwar an den Standorten Helpsen, Rodenberg und Obernkirchen. Umfrage- und Kreistagsbeschluss zielten bewusst ab auf diese drei ländlichen Schulzentren, zum einen aufgrund der dort immens zurückgehenden Schülerzahlen in einigen Schulformen, zum anderen wegen der passenderen räumlichen Voraussetzungen, die hier an den Schulzentren nur geringere Neuinvestitionen erfordern.

    Schöttelndreier legte Wert auf die Feststellung, er habe in diesem Zusammenhang nicht gesagt, dass die Forderung aus Rinteln nach einer IGS an sich "blödsinnig" sei. Er habe vielmehr auf den geltenden Kreistagsbeschluss und das Antragsverfahren abgestellt. Demnach halte er es für blödsinnig, jetzt, im laufenden Verfahren, eine neue Umfrage "draufzusatteln".

    Entsprechend der einstimmigen Entscheidung des Kreistages müsse das Land erst über die laufenden Anträge entscheiden.

    Um dem Antrag auf Einrichtung einer IGS in Rinteln zu entsprechen, müsse sodann - nach Beratung in den Kreisgremien - eine gezielte Bedarfsermittlung durchgeführt werden, und zwar als zwingende Voraussetzung eines weiteren Antrags an das Kultusministerium.

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