1. Auch die Stadt Rinteln ist seit 1983 "Ausflugsort"

    Vier verkaufsoffene Sonntage und zusätzliche Einkaufssonntage im Stadtbereich

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    RINTELN (ste). Vielen Diskussionen entbrannten in der Stadt, nachdem bekannt wurde, das Bückeburg als "erster Ausflugsort" in Landkreis ausgezeichnet wurde: "Dies entspricht nicht ganz den Tatsachen", so Rintelns Erster Stadtrat Jörg Schroeder und Stadtmanagerin Anette Achilles von Pro Rinteln. Beide stellten jetzt heraus, das Rinteln bereits seit 1983 als Ausflugsort anerkannt ist und somit auch eine Erleichterung bei den Ladenöffnungszeiten nutzen kann. In zwei Bereiche müsse man die Ladenöffnugszeiten aufteilen, so Schröder. Da wären zum einen die vier erlaubten verkaufsoffenen Sonntage, an denen alle Geschäfte geöffnet haben dürfen. In Rinteln sind diese laut Ratsbeschluss an Stadtveranstaltungen gebunden. Die Termine werden gemeinsam von Pro Rinteln und der Stadt festgelegt. In diesem Jahr waren es im April die Autoschau, im Mai die Messe und es folgen noch im Oktober die Weintage sowie die Herbstmesse im November. Diese Termine werden auch für das kommende Jahr angesetzt.

    Zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen finden in diesem Jahr auch fünf Einkaufssonntage statt, die nur in Städten als anerkannte "Ausflugsorte" genehmigt sind. Der nächste ist am Öko-Markt.

    Desweiteren gibt es eine Erleichterung für Ausflugsorte, an denen Geschäfte mit Waren des täglichen Kleinbedarfes in den anerkannten Bereichen geöffnet haben dürfen. Diese Bereiche sind in Rinteln der Kirch- und Marktplatz, Kloster- und Weserstraße sowie alle Straßen mit Aufgang zur Weserbrücke, dem Weserangerbad und dem Doktorsee. Die Warengruppe erstreckt sich von Andenken, Bekleidung, Schmuck, Bücher/Zeitungen, Toiletten-/Hygieneartikel, Schnitt-/Topfblumen, Film- und Fotomaterial, Geschenkartikel und Spielzeug von geringem Wert bis hin zu Lebens- und Genussmitteln in geringen Mengen.

    Seit März 2007 werden über das Niedersächsische Gesetz die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt. Geöffnet werden dürfen diese Geschäfte dann zusätzlich jeden Sonntag in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober für je acht Stunden am Tag. Ausnahmen sind der Karfreitag und der erste Weihnachtsfeiertag. Seit Anfang diesen Jahres ist dies auch ein Thema der Gewerbetreibenden in der Rintelner Innenstadt, die sich jedoch gegen die Öffnung an allen erlaubten Sonntagen ausgesprochen haben. Die Entscheidung fiel auf fünf weitere geöffnete Sonntage. In diesem Jahr waren es der Bauernmarkt im Juni, das sommerfrische Einkaufen im Juli und zusätzlich folgen noch der Öko-Markt im September sowie ein Weihnachtseinkauf zum Adventszauber im Dezember. Bereits jetzt schon hat die Rintelner Verwaltung einen Antrag gestellt, um auch nach Ablauf des Status im Jahr 2010 wieder als Ausflugsort anerkannt zu werden. Jörg Schröder sieht anhand der Besucher- und Übernachtungszahlen gute Chancen für die Stadt, dieses Prädikat erneut zu erhalten und damit auch die Möglichkeiten zur Öffnung für die genannten Geschäfte bewahren zu können. Foto: ste/archiv

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