1. Eichpflicht

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    STADTHAGEN (ro). In der Zeit von Montag, dem 1. September bis Donnerstag, dem 2. Oktober findet in Stadthagen die diesjährige periodische Nacheichung durch das Eichamt Hannover statt. Als Nacheichlokal ist das Feuerwehrgerätehaus in der Enzer Straße in Stadthagen eingerichtet. Eichpflichtige Messgeräte, die nur am Aufstellungsort geeicht werden können, müssen zur gleichen Zeit im Eichlokal oder vorher schriftlich beim Eichamt angemeldet werden. Nähere Einzelheiten darüber, wann und welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen, sind dem öffentlichen Aushang im Rathaus in Stadthagen oder den öffentlichen Bekanntmachungskästen in den Ortsteilen zu entnehmen. Die Messtechnische Kontrolle von Blutmessungsgeräten bei Ärzten, Heilpraktikern und Rettungsdiensten, die dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen, wird am Mittwoch, dem 3. September in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr im Eichlokal angeboten. Nähere Informationen zu dem Thema sind auch im Internet unter ww.stadthagen.de zu finden.

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