1. Hosenwerbung wird in Niedersachsen zugelassen

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS. Fußballvereine in Niedersachsen können künftig auf der Hose werben. Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) wird nach Rücksprache mit dem Deutschen Fußball-Bund DFB keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen 00114-0600035 TD/kk) einlegen. Arminina Hannover hatte gegen das Verbot von Hosenwerbung geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen. Das Urteil überlässt es den Fußballverbänden allerdings, von einem Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen. Das heißt: Über die Platzierung und Größe der Werbefläche kann und wird der NFV entscheiden. In den Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung steht unter anderem im Paragraphen sechs: Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 Quadratzentimeter, die des Trikotärmels jeweils 50 Quadratzentimeter nicht überschreiten. Der DFB wird jetzt zusammen mit seinen Landesverbänden darüber beraten, in welcher Form die Hosenwerbung gestaltet werden darf.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an