LANDKREIS (hb/m). Auf Antrag des SPD Unterbezirks Schaumburg wird die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag einbringen, Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg gegen die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2007 mit der erstmaligen Einführung eines "Flächenfaktors" einzulegen.
Die CDU-geführte Landesregierung hatte mit der Gesetzesänderung die Verteilung der Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben neu geregelt. Mit der Berücksichtigung der Landkreisgröße ("Flächenfaktor") wird der Landkreis Schaumburg ungerechtfertigt benachteiligt und erhält gegenüber der früheren Regelung jährlich etwa 2 Millionen Euro weniger.
Die SPD Schaumburg hält den als Ausgleich für Kreisstraßenunterhaltungs- und Schülerbeförderungskosten eingeführten Flächenfaktor für "objektiv ungeeignet", Aufgaben und tatsächliche finanzielle Belastungen realistisch zu erfassen. Im Landkreis Schaumburg entstehen durch die erfreulich hohe Quote von Schülerinnen und Schülern, die auf die Gymnasien wechseln, deutlich höhere Beförderungskosten als in anderen Landkreisen. Der Landkreis Schaumburg hat aufgrund der dichten Besiedlung ein Kreisstraßennetz geschaffen, dessen Unterhaltungskosten "durch den Flächenfaktor nicht angemessen berücksichtigt werden". Dementsprechend liegen die Erstattungsbeträge des Landes deutlich unter den tatsächlichen Kosten.
Andere Landkreise, wie beispielsweise Lüchow-Dannenberg, erhalten dagegen mehr Mittel, als sie für diese Aufgabe tatsächlich aufwenden. Bei etwa gleicher Belastung wie Schaumburg erhalten die Landkreise Diepholz (+ 4,5 Millionen Euro) und Nienburg (+ 4 Millionen Euro) erheblich höhere Zuweisungen als der Landkreis Schaumburg. "Die Zielsetzung eines angemessenen finanziellen Ausgleichs für erhöhte Straßenbau- und Schülertransportkosten ist mit dem Flächenfaktor objektiv nicht erreicht worden", verdeutlicht Karsten Becker, Vorsitzender des SPD Unterbezirks Schaumburg, und nennt die gesetzliche Regelung "im Ergebnis willkürlich".
Unter Einbeziehung der Mindereinnahmen Schaumburgs und der zusätzlichen Einnahmen der oben genannten Landkreise ergibt sich eine finanzielle Benachteiligung Schaumburgs von 6 – 6,5 Millionen Euro jährlich. Hochgerechnet auf eine Wahlperiode sind das in der Summe bis zu 33 Millionen Euro. Die SPD Schaumburg sieht daher die Entwicklungsmöglichkeiten des heimischen Landkreises im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen "überproportional eingeschränkt".
Die vom Landkreis Schaumburg langfristig verfolgten strategischen Ziele wie beispielsweise Erhalt einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, Ausbau der hochwertigen Bildungslandschaft mit gut ausgestatteten Schulen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen durch öffentliche Investitionen zugunsten der heimischen Wirtschaft lassen sich nach den Worten von Karsten Becker unter den gesetzlich eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig nicht mehr aufrechterhalten. Foto: hb/m