1. Satzung für Bürgerbegehren beschlossen

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    RINTELN (ste). Auf Antrag der WGS aus dem Februar dieses Jahres erließ die Stadt Rinteln jetzt eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Gert Armin Neuhäuser zeigte sich einerseits zufrieden, andererseits hätte er sich in der Satzung noch weitere basisdemokratische Elemente gewünscht. "Doch das ist ja mit den bürgerlichen Parteien (und da nahm er die SPD nicht aus!) nicht zu machen", so Neuhäuser gewohnt kämpferisch. Im Falle eines Bürgerbegehrens wird die Stadt elf Stimmbezirke ausweisen und an einem Sonntag von 8 bis 18 Uhr die Abstimmlokale geöffnet halten. Abstimmberechtigt ist jeder, der auch den Rat der Stadt Rinteln wählen dürfte. Die Frage des Bürgerbegehrens oder -entscheides kam erstmals in Rinteln auf, als es um die Bebauung des Steinangers ging und eine Bürgerinitiative sich massiv dagegen wandte.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an