1. Interessengemeinschaft bereitet Klage vor

    Einvernehmliche Lösung mit allen Gemeinden gefordert

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    RINTELN. Da der Landkreis Schaumburg trotz aller bisherigen Proteste von Anliegern und Einwohnern und trotz einer Eingabe beim Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages offensichtlich weiterhin an der geplanten Einziehung der Kreisstraße 80 (K 80) zwischen Möllenbeck und Krankenhagen/Extertal-Silixen festhält, trafen sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft, um die weitere Vorgehensweise zu beraten. Um handlungsfähig zu sein, wurde von der Versammlung ein Vorstand gewählt, der die berechtigten Interessen nach außen vertritt. Als 1. Vorsitzender und Sprecher der Interessengemeinschaft wurde Manfred Stoller (05751/42942) gewählt, sein Stellvertreter ist Gerhard Werner (05751/41737). Die weiteren Vorstandmitglieder sind: Ralf Wilde (05754/1680), Schriftführer; Karl-Heinz Quadfasel (05751/957365), Kassenwart; Gerhard Strathe (05751/2150), 1. Beisitzer; Martin Kampmeier (05751/46553), 2. Beisitzer. Der Vorstand setzt sich damit aus Einwohnern Extertals, Krankenhagens und Möllenbecks zusammen. In der weiteren Diskussion zeigte die Versammlung Verständnis für die Anwohner der Hildburgstraße (Möllenbeck), die sich vom Motorradlärm gestört fühlen und auf Abhilfe hoffen und nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass man in Möllenbeck für dieses Verkehrsproblem offensichtlich nicht mehr als einzige Lösung die Sperrung der K 80 sieht, sondern wie schon vom Ortsrat Krankenhagen/Volksen vorgeschlagen, Verkehrsverbote nach § 43 der Straßenverkehrsordnung als Alternative sieht. Dieses Problem kann nach Auffassung der Interessengemeinschaft von den Möllenbeckern aber nicht nach dem St. Florians-Prinzip gelöst werden, sondern nur einvernehmlich mit den betroffenen Nachbargemeinden. Man hofft, dass die Verwaltung der Stadt Rinteln endlich die Initiative ergreift und beide Ortsräte und die Interessengemeinschaft an einen Tisch bringt. Da aber immer noch der Beschluss des Ortsrates Möllenbeck besteht und auch der Landkreis Schaumburg sich nicht bemüht, einen Konsens zu erzielen, hat die Versammlung einstimmig für eine Klage votiert.

    Um keine Zeit zu verlieren und um die Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe des Einziehungsverfahrens einzuhalten, wurde bereits eine namhafte Kanzlei mit entsprechender Fachkompetenz kontaktiert. Foto: privat

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