1. Entwicklung nicht an die Kette legen

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    STADTHAGEN (mr). Der ergänzende Antrag seitens der CDU/BfS-Gruppe zum Beschluss des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Stadthagen ist in dem Planungs- und Bauauschuss und Auschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur mit zehn Gegenstimmen zu sechs Fürstimmen abgelehnt worden. Sowohl "WIR" als auch die SPD sahen die in Teilen schon konkretisierender werdende Fassung des Ergänzungsantrags als zu früh an. Das Einzelhandelskonzept (CIMA-Gutachten) solle das bleiben, was es ist: Ein Rahmen zur Stärkung der Innenstadt mit Handlungsspielraum. So stimmten die Ausschussmitglieder mit zehn Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen für das bestehende Einzelhandelskonzept, das Politikern und Bürgern ausgiebig vorgestellt worden war.

    Nikolaus von Schöning, als Vertreter des Stadtmarketings Stadthagen (SMS) vor Ort brachte die Meinung der Politiker zum Ergänzungsantrag auf den Punkt: "Wir haben einen sehr leistungsfähigen Einzelhandel. Seine zukünftige Entwicklung dürfen wir nicht an die Kette legen."

    Die CDU/BfS-Gruppe regte unter anderem an, bereits den Bereich Hauptstraße/Kreisstraße als "alternativen Nahversorger" zu konkretisieren. Gleichzeitig wollte sie das Sondergebiet Jahnstraße als Option für nicht zentrenrelevante Sortimente verankern.

    Das Lob auf die neu gegründete Quartiersinitiative Nordstadt (Qin) nahm Lars Masurek, Wirtschaftsförderer der Stadt, gern entgegen. Kurz schilderte er den Mitgliedern des Ausschusses die Anfänge und fasste die Inhalte und Ergebnisse der bisherigen Veranstaltungen zusammen. Kurz gab Masurek der Politik einen Überblick über den Wettbewerb "Quartiersinitiative Niedersachsen" (QIN), an dem Qin teilnimmt.

    Noch vor den Sommerferien ist mit einer Entscheidung seitens der Jury zu rechnen. Damit steht fest, ob die Quartiersinitiative Fördermittel erhält. Einstimmig stimmten die Mitglieder beider Ausschüsse dafür, "den eingeleiteten Entwicklungsprozess" zu unterstützen. Das beinhaltet die aktive Mitarbeit von Mitarbeitern der Verwaltung in den Arbeitskreisen sowie die Übernahme des Anteils von maximal 40 Prozent der veranschlagten Gesamtprojektkosten, maximal 74 000 Euro, seitens der Stadt, sofern Fördermittel fließen.

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