1. Mit Behinderungen muss gerechnet werden

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    BAD NENNDORF (pd). Die Anlieger der Rodenberger Allee haben in diesen Tagen Post aus dem Rathaus bekommen. In einem Brief werden sie über den Ausbau der Straße und damit verbundene Auswirkungen informiert. Die Ausbauarbeiten werden am 16. Juni beginnen und bis Juli 2009 andauern.

    Im ersten Bauabschnitt wird nördlich auf einer Länge von 420 Metern im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Bückebergweg mit den Arbeiten begonnen. Für die Bauausführung ist die Bildung von Abschnitten in Längen von cirka 150 Metern geplant, um die Behinderung der Anwohner und des fließenden Verkehrs möglichst gering zu halten. Die Stadt weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass es jedoch vorkommen könne, dass angrenzende Stellflächen im Straßenraum in Anspruch genommen werden müssen. Diese würden den Anwohnern während der Arbeiten nicht zur Verfügung stehen. Im Zuge der Arbeiten wird die Kanalsanierung, die Erneuerung der Nebenanlagen und im Anschluss daran die Fahrbahnerneuerung durch die beauftragte Firma Bautra Tiefbau GmbH aus Langenhagen durchgeführt. Parallel dazu wird die Firma E.On Westfalen Weser AG Arbeiten an den vorhandenen Gasleitungen ausführen. Der Wasserverband Nordschaumburg ist bereits dabei, die Trinkwasserleitungen zu erneuern. Diese Arbeiten sollen bis zum eigentlichen Baubeginn am 16. Juni abgeschlossen sein, allerdings kann die Arbeitszeit der Wasserwerker unter Umständen auch bis 22 Uhr andauern. Stadtdirektor Bernd Reese bittet die Anwohner um Verständnis für auftretende Behinderungen, die im Zuge der umfangreichen Sanierungsarbeiten nicht ganz zu vermeiden seien. Bei Problemen stehen als Ansprechpartner Mitarbeiter im Rathaus zur Verfügung. Telefon 05723/704-35 (Straßenbau Herr Röbbert) und Telefon 05723/704-37 (Kanalbau Herr Scharrer). Oder das Planungsbüro Schulz + von der Ohe unter 0581/97634-0, oder die Firma Bautra (Herr Bethge) unter Telefon 05721/97980 oder Mobil unter 0172/5166481. Die Stadt weist die Anlieger in dem Anschreiben auch darauf hin, dass für Schäden, die durch das Wurzelwerk der Platanen auf Privatgrundstücken an Mauerwerk, Kanalleitungen usw. entstanden sind, die Stadt Bad Nenndorf als Eigentümer verantwortlich sei. Allerdings müsse mit Kürzung von Kostenerstattungen gerechnet werden, wenn durch Undichtigkeiten der Rohre ein Wurzeleinwuchs gefördert wurde. Betroffene Anwohner sollen ihre Ansprüche schriftlich bei der Stadt Bad Nenndorf einreichen. Die Schreiben werden dann von der Versicherung geprüft und bearbeitet.

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