BAD NENNDORF (js). Alle Grundstückseigentümer werden von der Samtgemeinde daran erinnert, Hecken und andere Anpflanzungen verkehrssicher zurückzuschneiden. Straßen-, Rad- und Fußwege sowie zugewachsene Verkehrszeichen müssen sicher und gut erkennbar sein. In den Straßenraum ragende Bäume müssen eine Durchfahrtshöhe von vier Metern gewährleisten.
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Hecken schneiden
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