1. Fahren ohne Fahrerlaubnis

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    STADTHAGEN (ro). Am vergangenen Sonnabend, dem 8. März, gegen 14.30 Uhr, befuhr ein 52-jähriger Stadthäger mit einem Motorroller in Nienstädt die B65 in Richtung Stadthagen. Während einer allgemeinen Verkehrskontrolle konnte er keinerlei Fahrzeugpapiere vorlegen. Eigenen Angaben zufolge besitzt der Motorrollerfahrer keinen Führerschein. Bei der Vorlage der mitzuführenden Betriebserlaubnis und der Versicherungsbescheinigung bei der Polizei in Stadthagen kam heraus, dass für das Führen des Motorrollers die Führerscheinklasse M erforderlich ist. Gegen den Fahrzeugführer wird jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

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