OBERNKIRCHEN. Pflanzliche Abfälle dürfen in der Zeit vom 15. März bis 30. April jeweils freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, jedoch nicht am Karfreitag, verbrannt werden. Der erste Brenntag ist demnach am 28. März, der letzte am 25. April. Außerdem ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle am Ostersamstag von 18 bis 22 Uhr erlaubt. Beim Verbrennen sind die in der von der Stadt Obernkirchen erlassenen Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit oder Nachbarschaft sowie eine Behinderung des Verkehrs durch übermäßige Rauchentwicklung zu vermeiden ist. Ferner sind beim Verbrennen unter anderem folgende Mindestabstände einzuhalten: 30 Meter zu Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, 100 Meter zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Altenheimen. So in einem Abstand bis zu 1,5 Kilometern vom Flugplatz Achum verbrannt werden, muss vorher die Erlaubnis der Flugleitung eingeholt werden, 05722/9683543. Für weitere Auskünfte steht die Stadt zur Verfügung, 05724/395-25 oder im Internet unter www.obernkirchen.de.
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Stadt bittet um Rücksichtnahme und weist auf Regelungen hin
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