1. Kontrolliertes Verbrennen

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BAD NENNDORF. Die Samtgemeinde Bad Nenndorf informiert, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) im März jeweils freitags und sonnabends zwischen 10 Uhr und 18 Uhr stattfinden darf. Am Sonnabend vor dem Osterfest ist ein Verbrennen der Abfälle bis 22 Uhr zulässig.

    Beim Verbrennen ist unter anderem darauf zu achten, dass das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an