1. Brenntage im März

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    STADTHAGEN (ro). Baum- und Strauchschnitt darf in Stadthagen am heutigen Sonn-abend, dem 8. März sowie am Sonnabend, dem 22. März in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr verbrannt werden, soweit eine Kompostierung nicht zumutbar ist. Nach der Brennverordnung ist das Verbrennen verboten bei langanhaltender, extrem trockener Witterung sowie bei starkem Wind und auf moorigem Untergrund. Das Feuer ist außerdem ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahrenbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Weiter muss zur Feuerbekämpfung ein geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, sodass das Feuer bei Gefahr sofort gelöscht werden kann.

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