RINTELN (ste). Die WGS im Rat der Stadt Rinteln beantragte jetzt für die nächste Ratssitzung einen Tagesordnungspunkt zum Erlass einer Satzung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Die mit knapp 57 Prozent äußerst niedrige Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl einerseits und der große Erfolg des Bürgerbegehrens zur Verhinderung der Bebauung des Steinangers in Rinteln andererseits hätten gezeigt, so Gert Armin Neuhäuser für die WGS, dass die Rintelner Bevölkerung zwar partei-, nicht aber politikverdrossen sei.
Die WGS ist daher der Ansicht, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als Instrumente der gemeindlichen sachunmittelbaren Demokratie integraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie sind und gefördert werden sollten.
Wie jedoch die Diskussion im Rat der Stadt anlässlich der der Diskussion um die Bebauung des Steinangers gezeigt habe, sei während der konkreten und zwischen Ratsmehrheit und Bevölkerung kontroversen Diskussion einer Sachfrage der Erlass einer das konkrete Bürgerbegehren regelnden Satzung nur schwer möglich.
Gleichwohl bedürfe es Regelungen, die bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gewährleisten, dass diese so durchgeführt würden, dass die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Informationen bekommen und tatsächlich zum Zuge kommen. Daher, so Neuhäuser, solle der Rat der Stadt - wie zahlreiche andere Gemeinden auch - in Anlehnung an eine Verordnung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen über Standards der Kommunen bei Bürgerentscheiden generell und losgelöst von einzelnen anstehenden Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Satzung erlassen, die im Rahmen der gesetzlich bestehenden Regelungsspielräume Formalien künftiger Bürgerbegehren regelt.