LANDKREIS. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Kreisverband Schaumburg informiert über das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist.
Die Sprechstunden in Stadthagen, Breslauer Str. 2-4, Telefon 05721/3477 finden Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag von 15 Uhr bis 17 Uhr statt.
In Rinteln, Bahnhofsweg 22 hat der SoVD jeden Donnerstag von 8 Uhr bis 10.30 Uhr geöffnet und in Bückeburg, Herderstr. 35 öffnet die Beratungsstelle jeden ersten Dienstag im Monat von 15 Uhr bis 16 Uhr. Die E-mail-Adresse lautet sovd-shg@t-online.de.
Ziel des NBGG sei, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern; allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Öffentliche Stellen haben das Ziel für ihren jeweiligen Aufgabenbereich umzusetzen und bei Planungen zu berücksichtigen.
Die Deutsche Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache anerkannt. Menschen mit einer Hör- und oder Sprachbehinderung haben einen Rechtsanspruch auf die Verwendung von Gebärdensprache und weiteren geeigneten Kommunikationshilfen.
Bei der Gestaltung von Bescheiden, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken sind Behinderungen von Menschen zu berücksichtigen.
Internetauftritte sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.