1. Der Energieausweis für Gebäude wird zur Pflicht

    Stadtwerke Rinteln und Dipl. Ing. Egbert Bastert informieren über die neue Energieeinsparverordnung

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    RINTELN (ste). Informationen über die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) waren jetzt Themen der Vortragsveranstaltung bei den Stadtwerken am Bahnhofsweg.

    Wo geht am Haus die meiste Energie flöten? Eine Grafik soll es darstellen.

    Referent Dipl. Ing. Egbert Bastert ging in seinem Vortrag auf Energieeinsparmöglichkeiten im Gebäude ein und beleuchtete den "bedarfsorientierten" sowie den "verbrauchsorientierten" Ausweis für Wohngebäude.

    Energieausweis für Gebäude

    Die neue ab 1. Oktober 2007 gültige Fassung sieht als gravierende Neuigkeit den Energieausweis für Gebäude im Bestand vor. Waren vom Energieausweis bisher praktisch nur die bundesweit jährlich rund 170.000 Neubauten betroffen, so ist nun zusätzlich die riesige Zahl der über 17 Millionen Bestandsgebäude zu betrachten.

    Der Energieausweis soll in einfacher und anschaulicher Weise Auskunft über die energetische Qualität (Gebäudedaten, Energiebedarf/-verbrauch) eines Gebäudes geben. Abgesehen vom Gebäudeeigentümer richtet sich die EnEV, wie bisher auch, an Planer, Bauausführende, das SHK-Handwerk und Mieter.

    Für Neubauten bleibt das Niedrigenergiehaus vorgeschriebener Standard. Allerdings werden von Bauherren heute oft staatliche Fördermittel, beispielsweise in Form zinsvergünstigter Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), für über den Standard hinausgehende Neubauten gewünscht. In solchen Fällen ist beste Heiztechnik und stärkere Wärmedämmung notwendig.

    Jetzt auch für Altbauten Pflicht

    Während in Deutschland für Neubauten und wesentliche Umbauten Energieausweise bereits Pflicht waren, sind nun auch Altbauten betroffen. Darüber hinaus sind die Hauseigentümer zu Nachrüstungen verpflichtet, die die Dämmung und den Austausch alter Heizungsanlagen betreffen. Diese vorzunehmenden Änderungen werden im nachfolgenden beschrieben.

    Der Gesetzgeber hat zwei Versionen des Energieausweises, eine so genannte "bedarfsorientierte" und eine "verbrauchsorientierte" Fassung vorgesehen.

    Hinter ersterer verbirgt sich eine genaue Berechnung des betreffenden Gebäudes und seines Energiebedarfs. Es wird dabei unter normierten Bedingungen, wie Lage des Gebäudes, Wetter und die durchschnittliche Anzahl der Nutzer, ein typischer Verbrauch ermittelt und berechnet.

    Bei der verbrauchsbasierten Fassung hingegen wird der erfasste Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen.

    Energiekennwert leicht verständlich dargestellt Beiden Versionen gemeinsam ist schließlich die Darstellung des Energiekennwertes (Bedarf und Verbrauch) des Gebäudes, welcher grafisch und leicht verständlich in Form einer Farbskala im Energieausweis ausgewiesen wird. Dieser Kennwert wird in der Einheit benötigte/verbrauchte Kilowattstunden Energie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr angegeben.

    Grundsätzlich ist ein Energieausweis für alle neuen, neu zu vermietenden und zu veräußernden Objekte auszustellen. Bisherige Mietverträge sind allerdings nicht betroffen. Ebenfalls nicht die Bewohner von Eigenheimen. Für die betroffenen Gebäude gilt dann:

    Der Energieausweis ist für den Gebäudeeigentümer bestimmt. Käufern und Mietern ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Auch die zuständigen Behörden können verlangen, dass ihnen der Ausweis vorgelegt wird. Hierfür gibt es einen Zeitplan in Abhängigkeit von Baujahr und Gebäudetyp (Nichtwohngebäude beispielsweise erst am 1. Juli 2009).

    Berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen sind Ingenieure, Energieberater, Architekten und qualifizierte Handwerksmeister.

    Foto: privat

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