STADTHAGEN (mk). Angesichts steigender Strompreise suchen viele Menschen nach einem günstigeren Anbieter. Hilfe versprechen hier zahlreiche Online-Portale, die recht einfach aufgebaut sind. Einach Postleitzahl und bisherigen Verbrauch eingeben und schon werden einem günstigere Anbieter angezeigt. Doch Vorsicht: Rechtsanwalt Ekkehard Sebening mahnt zu sorgfältigem Lesen.
Derzeit vertritt er einen 77-jährigen Mandanten, der sich mit Unterstützung seiner Tochter Anfang vergangenen November über einen Tarifrechner im Internet einen günstigeren Anbieter gesucht hatte. Diese wollte mehr wissen und klickte auf einen Link mit der Aufschrift "ich interessiere mich". Hier machte sie dann auch Angaben über Kontonummer und Bankleitzahl. Kurze Zeit später kam das angeforderte Informationsmaterial, doch es stellte sich heraus, dass die Bedingungen, wie beispielsweise eine Kaution in Höhe von 200 Euro, des neuen Anbieters nicht den Vorstellungen des Kunden entsprachen. Vorsorglich schickte die Tochter ein Kündigungsschreiben per Fax, E-Mail und Brief an das Unternehmen. Dabei, so Sebening, wäre dies gar nicht notwendig gewesen, weil bislang kein Vertrag zustande gekommen sei. Trotz aller Vorsicht wurden eine Woche später die 200 Euro vom Konto des Seniors abgebucht, die er jedoch sofort zurückbuchte. Weitere Wochen später kam ein Schreiben des neuen Anbieters, in dem dieser betonte, dass man den Widerspruch zur Kenntnis genommen habe, eine erneute Kündigung dennoch notwendig sei. Dieser Aufforderung kam der Rentner nach, doch dann war lange Zeit nichts mehr von dem Unternehmen zu hören. Ende des Jahres erhielt er ein Schreiben seines bisherigen Anbieters. Hierin bestätigten sie die Kündigung und den Wechsel zum neuen Anbieter. Nun hatte der sehr kranke Mandant Sebenings Sorge, dass er möglicherweise für einige Tage keinen Strom haben könnte. Dies ist bei einem Wechsel nicht der Fall, die Stromversorgung muss immer gewährleistet sein. Mittlerweile geht der Meerbecker mit Hilfe des Anwaltes rechtlich gegen den neuen Anbieter vor, da es nie zu einem gültigen Vertrag gekommen ist. Nach der Klageandrohung hat der neue Anbieter den Vertrag rückgängig gemacht und an den alten Anbieter zurückgegeben, so dass die Sache für den Klienten nun abgeschlossen ist. Sebening betont, dass sich die Verbraucher ganz genau mit den Internetportalen, aber auch mit den Informationen der Anbieter befassen sollten. Darüber hinaus schadet bei etwaigen Angaben von Kontodaten ein Blick auf das Konto nicht, auch wenn kein Vertrag zustande gekommen ist. Da es oftmals schwierig ist, mit den Unternehmen in Kontakt zu treten, sollte man notfalls auf rechtlichen Beistand zurückgreifen.