1. Informationen zur Abwasserbeseitigung

    Abrechnung auf Vertrauensbasis findet Akzeptanz

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    OBERNKIRCHEN. Personen, die Abwasser in Schmutzwasserkanäle einleiten, müssen diese Einleitungsmengen melden. Auf diesen Sachverhalt wies die Stadt Obernkirchen in einer Mitteilung hin. Die durch eine Wasseruhr gemessene Frischwassermenge wird als Grundlage für die Berechnung der Abwassermenge genommen. In der Regel wird die von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe gemessene Wassermenge zu Abwassergebühren herangezogen.

    Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Bürger selbst messen und melden müssen. Dies ist beispielsweise beim Nutzen von eigenem Brunnenwasser oder von Regenwasser für die Waschmaschine oder Toilettenspülung der Fall.

    Vor einem Jahr wurde ein einfaches Abrechnungsverfahren eingeführt, dessen entscheidendes Element das Vertrauen in korrekte Angaben ist. Dieses Verfahren gilt für Zugangsmengen, also für das Nutzen von zusätzlichen Wassermengen zu Brauchwasserzwecken, das anschließend in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird, und auch von Abgangsmengen, also nicht eingeleitete Frischwassermengen, die deshalb nicht zu Gebühren herangezogen werden sollen.

    Das Verfahren ist sehr einfach. Ein geeichter Zwischenzähler wird für eine vollständige Messung an einer geeigneten Stelle durch einen Fachbetrieb eingebaut. Der Nutzer liest eigenverantwortlich diesen Zähler ab und meldet das Ergebnis der Stadt Obernkirchen.

    Die Meldung erfolgt dabei an Hand eines Vordrucks bis Ende Oktober jeden Jahres, damit die Zu- oder Abgangsmengen bei der Abrechnung der Stadtwerke Schaumburg-Lippe berücksichtigt werden können und keine gesonderten Abrechnungen vorgenommen werden müssen. Das Verfahren ist derzeit kostenfrei. Der Vordruck ist im Rathaus erhältlich oder kann unter "www.obernkirchen.de - Verwaltung und Politik - Virtuelles Rathaus - Formulare und Dokumente - Abwassergebühren - Erstattungsantrag" herunter geladen werden.

    Inzwischen stellen viele Bürger durch ihre pünktlichen Meldungen eine ordnungsgemäße und einfache Veranlagung sicher.

    Wer die rechtzeitige Meldung für Abzugsmengen verpasst hat, kann noch bis Ende Februar des Folgejahres ein Erstattungsantrag stellen. Die Bearbeitung eines solchen Antrags ist wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands kostenpflichtig.

    Wenn für Zugangsmengen die Meldung im Jahr 2007 versäumt wurde, kann sie letztmalig in 2008 nachgeholt werden, ohne dass zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Gebührenberechnung anfallen.

    Hierzu müssen die Meldungen bis zum 30. Januar bei der Stadt Obernkirchen eingehen. Danach werden Veranlagungen an Hand von Schätzungen durchgeführt werden. Für diese Gebührenbescheide werden zusätzliche Verwaltungskosten erhoben werden. Ab 2008 wird dies für alle Fälle gelten, in denen keine Meldung bis zum 30. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgt.

    "Soweit die Pflicht zur Meldung "zu locker" gesehen wird, werden zukünftig nicht nur Verwaltungsgebühren für die Nachberechnungen erhoben werden," heißt es in der Meldung. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und Gleichbehandlung werden die Stadt dann auch prüfen, ob unterlassene Meldungen beispielsweise mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Meldung eingeleiteter Abwassermengen kann eine Ordnungswidrigkeit bedeuten.

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