1. Großalarm nach Gartenfeuer

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    ALTENHAGEN II (al). Ein von Jugendlichen hinter dem elterlichen Haus angezündetes Lagerfeuer hat für einen Großeinsatz von Rettungskräften gesorgt. Die Flammen spiegelten sich in den großen Scheiben eines Nachbargebäudes. Das sahen Zeugen aus der Ferne, vermuteten einen Wohnungsbrand und riefen die Leitstelle an. Diese löste Alarm für die Wehren in Altenhagen II, Messenkamp und Lauenau aus. Auch ein Rettungswagen wurde in Marsch gesetzt.

    Doch die Helfer inspizierten zunächst vergeblich sämtliche Gebäude im als möglichen Schadensort angegebenen "Unterdorf". Erst ein Passant gab den entscheidenden Hinweis, dass er in der benachbarten Straße "Kreuzbreite" Flammen gesehen und Rauch gerochen habe. Als Polizei und Einsatzkräfte das Grundstück inspizierten, brannte das Lagerfeuer noch immer. Allerdings: Es hätte – wie ein Polizeisprecher erklärte – gar nicht entzündet werden dürfen. Das Verbrennen von Gartenabfällen sei nur in bestimmten Monaten des Jahres erlaubt, nicht mehr jedoch im Januar.

    Für die Beamten war deshalb der Vorfall eine Ordnungswidrigkeit. Das aber dürfte für die Eltern der Heranwachsenden zu einer teuren Angelegenheit werden: Sie werden vermutlich den Einsatz der Retter bezahlen müssen. Immerhin waren mehr als 40 Personen mit mehreren Fahrzeugen vor Ort. Atemschutzgeräteträger hatten sogar schon vorsorglich ihre Ausrüstung angelegt, um bei einer möglichen Menschenrettung nur keine Zeit zu verlieren.

    Ausdrücklich lobte die Polizei die Zeugen, die aus der Ferne Feuerschein beobachtet und den Alarm ausgelöst hatten. "Da wurde völlig richtig gehandelt", betonte der diensthabende Beamte noch vor Ort. Deshalb könne auch nicht von einem "Fehlalarm" gesprochen werden.

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