1. Wieder private Feiern im Bürgerhaus

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    LAUENAU (al). Der Flecken Lauenau hat einen Kompromiss bei der weiteren Nutzung des Bürgerhauses getroffen. Ursprünglich wollten die Kommunalpolitiker keine privaten Feiern mehr zuzulassen. Vor allem nach Feten jüngerer Besucher war es wiederholt zu Beschädigungen gekommen. Auf Drängen der CDU-Fraktion wurde jedoch jetzt im Verwaltungsausschuss die Angelegenheit noch einmal beraten und eine Öffnung der rigiden Regelung beschlossen. Wie der stellvertretende Gemeindedirektor Jörg Döpke mittelite, sind künftig Feierlichkeiten zu "runden" Geburtstagen ab dem 50. Lebensjahr sowie zu besonderen Ehejubiläen ab der Silberhochzeit möglich.

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