1. Stadt informiert über Landtagswahlen

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    OBERNKIRCHEN. Am 27. Januar 2008 finden die Landtagswahlen für Niedersachsen statt. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind folgende Personen: Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 6. Januar 2008 eine Wahlbenachrichtigungskarte, aus der das zugeordnete Wahllokal ersichtlich ist. Wer aus wichtigem Grund an einer persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal gehindert ist, kann per Briefwahl wählen. Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein entsprechender Antrag vorbereitet.

    Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Die Antragstellung für andere Personen ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig, auch innerhalb der Familie.

    Die Briefwahl beginnt am Montag, 7. Januar 2008. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Marktplatz 4 in Obernkirchen ist zu den üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und am Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf elektronischem Weg zu beantragen. Einen entprechenden Link und Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Obernkirchen, www.obernkirchen.de.

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