LANDKREIS (hb/m). "Die SPD-Fraktion sieht sich durch ein Urteil des Landessozialgerichts Celle zur Kostenübernahme der Schülerbeförderung bestätigt", stellte der heimische Landtagsabgeordnete Heiner Bartling gegenüber der Presse fest. Das Gericht hatte vorläufig entschieden, dass der Kreis Uelzen einer Schülerin aus einem Hartz-IV-Haushalt die Monatskarte für den Schulbus bezahlen muss.
"Es darf nicht sein, dass der Besuch der Oberstufe am Geldbeutel der Eltern scheitert", sagte Bartling. Die SPD-Fraktion habe sich im Landtag bereits seit Monaten dafür stark gemacht, in bestimmten Situationen die Voraussetzungen für eine kostenlose Schülerbeförderung über die Sekundarstufe I hinaus zu schaffen. "Leider sind unsere Bemühungen bisher an der Blockadepolitik von CDU und FDP gescheitert", bedauert Bartling.
Es sei bezeichnend für die Arbeit von CDU und FDP, so Bartling, "dass auf der politischen Ebene trotz unserer konstruktiven Vorschläge keine Lösung gefunden werden konnte" und erst die Gerichte bemüht werden mussten. Der SPD-Vorschlag sieht vor, die Kosten für die Schülerbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen.
"Profitieren sollen davon Kinder von Leistungsbeziehern des Arbeitslosengeldes II, der Sozialhilfe und des Wohngeldes sowie Kinder von Eltern, deren Einkommen das steuerrechtliche Existenzminimum nicht überschreitet und Kinder, deren Eltern Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten", erläutert Heiner Bartling die Pläne der SPD-Landtagsfraktion. Foto: pr