RINTELN (ste). Dem Vortrag von Dipl.-Kaufmann Martin Gehrke von der WiBeRa wollten bis auf Thorsten Frühmark (CDU), Paul-E. Mense (FDP) und die Mitglieder der WGS alle Ratsmitglieder folgen und sie beschlossen die Einführung einer Grundgebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser. Die Gebühr ist abhängig von der Zählergröße der Wasserversorgung. Bis zur Zählergröße von sechs Kubikmeter pro Stunde fällt eine Gebühr von fünf Euro pro Monat an, bei bis zu zehn Kubikmeter pro Stunde sind es 15 Euro und darüber hinaus 30 Euro pro Monat. Die Schmutzwassergebühr beträgt weiterhin 2,10 Euro pro Kubikmeter.
Die Fünfer werden künftig jeden Monat in den meisten Haushalt durch den Kanal gespült. "Grundgebühr" heißt das und dient der Gebührengerechtigkeit, denn mehr als 50 Prozent der Abwassergebühren sind verbrauchsunabhängige Fixkosten.
Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt den Kommunen vor, die Ausgaben für die Abwasserbeseitigung auch durch Gebühren wieder auszugleichen. Dies konnte in den letzten Jahren nicht mehr gewährleistet werden, da die Einnahmen trotz steigender Kosten seit 1996 nahezu unverändert waren.
Die Substanz des Unternehmens litt unter der immer größer werdenden Schere und das Wundermittel "Aktivierte Eigenleistung" reichte am Ende nicht mehr aus, um das Defizit zu kompensieren.
Die Optimierungsmöglichkeiten waren bis zum letzten ausgeschöpft und ohne die Einführung einer Grundgebühr drohte dem Unternehmen die Handlungsunfähigkeit.
Ohnehin, so Gehrke, seien bei der Abwasserbeseitigung deutlich mehr als 50 Prozent feststehende Kosten, die nicht von der Menge der zu beseitigenden Abwässer abhingen. Eine reine "verbrauchsabhängige Berechnung" daher nicht mehr zeitgemäß. Eine Gebührengerechtigkeit sei nur zu erzielen, wenn man die Fixkosten durch eine Grundgebühr und den Verbrauch als Variable Größe oben drauf berechne. Foto: ste