1. Führerschein sofort nach der bestandenen Prüfung

    Aktuelle Praxis: Führerscheine müssen beim Landkreis abgeholt werden

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    LANDKREIS (hb/m). Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Friedel Pörtner in einem Schreiben bestätigt, dass es beim Landkreis Schaumburg wie auch bei zahlreichen anderen Fahrerlaubnisbehörden seit 1999 gängige Praxis ist, "den neu erworbenen Führerschein in der Verwaltungsbehörde auszuhändigen". Es ist also zurzeit erforderlich, dass die erfolgreichen Fahrschulprüflinge entweder mit der Bahn, dem Bus oder sogar mit dem Taxi in die Kreisstadt fahren müssen, um dort den Führerschein in Empfang nehmen zu können. Oder sie sind auf Eltern, Verwandte oder Freunde angewiesen, die sie nach Stadthagen fahren.

    Für Friedel Pörtner ist dies eine "sehr umständliche, kostenintensive, zeitraubende und wenig bürgerfreundliche" Angelegenheit. Pörtner hat deshalb den Landrat gebeten, die Praxis der benachbarten Landkreise Nienburg und Hameln-Pyrmont zu übernehmen, nämlich den neu erworbenen Führerschein sofort durch den TÜV-Prüfer an den Prüfling aushändigen zu lassen. Vorausgegangen ist in diesem Zusammenhang die Prüfung der notwendigen Unterlagen durch die Fahrerlaubnisbehörde, die dann anschließend die Unterlagen zusammen mit dem Führerschein an den TÜV schickt, der wiederum den Prüfern die Führerscheine vor dem Prüftermin zukommen lässt.

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