RINTELN (ste). Die anschließende Meldung der Stadtverwaltung Rinteln dürfte selbst die Zeitungsmuffel unter den Kindern und Jugendlichen interessieren; also aufgepasst und aufmerksam lesen: Der Winteranfang steht kurz bevor. Mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen muss wieder gerechnet werden. Dieses kann schon einmal zu kurzfristigen Schulausfällen führen, wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet sind.
Schnee und Eis sind ein Vergnügen; kommen sie jedoch plötzlich und ist die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg nicht mehr gegeben, kann für einzelne oder mehrere Schulen schulfrei angeordnet werden.
Über die Rundfunkanstalten wird am Morgen des jeweiligen Tages, meist ab 6 Uhr, bekannt gegeben, ob und gegebenenfalls welche Anordnungen aufgrund der Wetterlage getroffen worden sind. Je nach Schulform und/oder Wetterlage sind unterschiedliche Regelungen möglich. Der Landkreis Schaumburg bietet jetzt eine ergänzende Informationsmöglichkeit für das Kreisgebiet an.
In Kooperation zwischen Stadt Rinteln und Landkreis Schaumburg wird unmittelbar nachdem die Entscheidung über den Unterrichtsausfall getroffen wurde, eine entsprechende Meldung auf der Startseite von www.rinteln.de angezeigt. Damit wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, sich unabhängig und ergänzend zu den morgendlichen Rundfunkdurchsagen zu informieren. Für die Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft sowie weitere Interessierte hat der Landkreis Schaumburg ein Newsletter-Modul "Schulausfälle" eingerichtet.
Hier können sich Interessieret schon jetzt einen Newsletter abonnieren, der zusätzlich per E-Mail über die Schulausfälle informiert. Eine Auswahlmöglichkeit aller Schulen im Kreisgebiet - einzeln oder kombiniert - gewährleistet, dass nur Mitteilungen versandt werden, wenn die ausgewählte oder die ausgewählten Schulen betroffen sind. Das Modul "Schulausfälle" findet man ebenfalls im Internet unter www.rinteln.de im Bereich "Bildung & Kultur" - Schulen- und Bildungseinrichtungen. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
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