1. Fälschung der Unterschrift ist strafbar

    Erziehungsbeauftragung nicht auf die leichte Schulter nehmen / Polizei kontrolliert bei Abi-Fete

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    STADTHAGEN (ih). "Erziehungsbeauftragung" heißt für so manche Jugendlichen der Schlüssel zur Party auch nach Mitternacht. Viele Erwachsene hingegen wissen nicht was hinter dem langen Wort steht. Diese Beauftragung ist ein Formular, das es im Internet oder beim Jugendamt gibt. Die Eltern übertragen mit ihrer Unterschrift einer ihnen vertrauenswürdigen Person über 18 Jahre die Aufsicht. Für einen Abend können Jugendliche dann länger auf einer Party bleiben.

    Doch mit diesen "kleinen Zetteln" ist in der Vergangenheit viel "Schindluder" getrieben worden. "Wir stehen vor solchen Feten am Kopierer und vervielfältigen die meterweise", berichtet Walter Ostermeier vom Jugendamt. Es sei bereits vorgekommen, dass Eltern ihren Kindern den Zettel "blanko" unterschrieben hätten. Die Jugendlichen haben dann vor Ort die "Begleitperson" eingetragen.

    Dabei sollten die Eltern aber auch die erwachsenen Begleitpersonen wissen, dass sie sich weiterhin um den Minderjährigen zu kümmern haben.

    Der Zettel ist kein Freifahrtschein für übermäßigen Alkoholgenuss oder gar Prügeleien.

    Auf der Abi-Fete am kommenden Wochenende haben die Ordnungshüter verstärkt ein Auge auf die "Erziehungsbeauftragungen".

    Sollten Fälschungen auftauchen, warnen Ostermeier und Friedrich Mensching, könnte ein Strafverfahren eingeleitet werden. "Denn Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bestraft."

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