HASTE (Ka) Die Landfrauen Ohndorf - Waltringhausen unter dem Vorsitz von Anke Rudolf trafen sich im Gasthaus Seegers zur zweiten informativen Veranstaltung im Winterhalbjahr. Unter der Überschrift: "Der Kunde ist König - Verbraucher und ihr Recht" informierte die Rechtsanwältin Sabine Speckmann über die rigiden und zum Teil illegalen Werbemethoden mancher Unternehmen. Über 50 Landfrauen folgten konzentriert den Ausführungen und erfuhren Interessantes über den Umtausch einer Ware, ob bei Haustürgeschäften oder bei Freizeitwerbeveranstaltungen. Auch die lästigen Telefonwerbeanrufe waren ein Thema.
Der Wettbewerb um die Kunden ist hart und so geben sich die Anrufer einer Telefonwerbung oft als Telekom-Mitarbeiter aus. Dieser illegale Werbeakt ist wettbewerbswidrig und kann nur mit dem Auflegen des Telefonhörers einhergehen. Werden Verträgen per Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt erst, sobald eine schriftliche Widerrufsbelehrung vorliegt. Ohne diese Belehrung kann man jederzeit widerrufen. Ausnahme bei der Widerrufsfrist sind zum Beispiel Zeitschriften-Abos, die 200 Euro Kosten pro Jahr nicht übersteigen. Diese lassen sich nicht widerrufen. Beim nächsten Kauf werden sich die Landfrauen sicher sehr gründlich den Vertrag durchgelesen, bevor er unterschrieben wird. Die Referentengebühr des Abends übernahm die Sparkassen-Finanzgruppe Beratungsdienst Geld und Haushalt.
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Rechtsanwältin Sabine Speckmann informiert die Landfrauen über die Verbraucherrechte.